1. Alle
Verleihgeräte
sind
uneingeschränktes
Eigentum von
Wolfgang
Ruthofer
und können
jederzeit vom
Vermieter ohne
Angabe von
Gründen
zurückgefordert
werden. Der
Mieter hat kein
Recht auf
Veräußerung oder
Verpfändung der
Gegenstände. Ein
Verstoß gegen
dieses Recht
wird als
Veruntreuung
gewertet und
gemäß StGB
geahndet.
Pfandforderungen
dritter Parteien
dürfen nicht am
Verleihgerät
exekutiert
werden. Den
Mieter trifft
die dahingehende
Aufklärungspflicht.
Für Schäden oder
Verlust aus
angeführten
Gründen haftet
der Mieter zum
Neuwert des
Gerätes
vollinhaltlich.
2. Der
Mietpreis ist
generell im
voraus
fällig. Sonderkonditionen müssen fixiert werden. Bei nicht
fristgerechter
Zahlung bin ich
zur sofortigen
Demontage (gegen
Kostenersatz)
der Mietgeräte
berechtigt. Der
Mieter ist zur
Ausweisleistung
verpflichtet,
ebenso
muß der
Einsatzort der
Geräte bekannt
gegeben werden.
3. Für
alle am
Verleihgerät
entstandenen
Schäden haftet
der Mieter.
Allfällig
dadurch
notwendige
Reparaturen
werden mit dem
Preis der
Ersatzteile und
der Servicezeit
in Rechnung
gestellt. Der
Mieter hat die
Geräte
entsprechend
pfleglich zu
behandeln und
für Schutz gegen
Beschädigung,
Wasser etc. zu
sorgen. Die
Aufklärungspflicht
über Schäden
liegt beim
Mieter.
4. Die
Mietgeräte
werden von mir
im überprüften
und sauberen
Zustand
übergeben. Der
Mieter hat nach
dem Einsatz für
eine
entsprechende
Säuberung der
Geräte
zu sorgen.
Gleiches gilt
auch für alle
Arten von
Kabeln.
5. Der
Mieter haftet
für die
ordnungsgemäße
Aufstellung und
Installation der
Anlagen,
und hat für die
ggf. notwendige
Überprüfung
durch Behörden
zu sorgen. Alle
Scheinwerfer und
Teile, die über
Publikum
montiert werden,
sind mit Seilen
bzw. Ketten zu
sichern.
Traversen,
Stative und
Geräte sind
gegen Herab- und
Umfallen sowie
Kippen
entsprechend zu
sichern.
Anhängig vom
Veranstaltungsort
sind auch ggf.
Abspannungen
vorzunehmen. Bei
Traversen ist
auf die
zulässige
Durchbiegung und
auf die maximal
zulässige
Punktlast zu
achten. Last in
jedem Fall
gleichmäßig
verteilen. Ich
übernehme
keinerlei
Haftung oder
Schadenersatzansprüche
aus Schäden die
sich durch
jeglicher
Missachtung der
technischen
Gegebenheiten
ergeben.
6.
Alle
Verleihgeräte
werden vor der
Auslieferung
überprüft,
ebenso bei der
Retournierung.
Allfällige
übersehene
Defekte oder
Sonderlichkeiten
im Betrieb sind
vom Mieter zu
melden, ebenso
durch den Mieter
entstandene
Defekte oder
Beschädigungen.
7.
Ein
Haftungsübergang
auf den
Vermieter wird
für alle Fälle
(Personenschaden,
Materialverlust,
Folgeschäden
durch technische
Defekte)
vollinhaltlich
ausgeschlossen.
Bei Verlust
polizeiliche
Meldung machen.
8.
Die Vergabe von
Mietgeräten
erfolgt nach
Maßgabe des
Lagerbestandes.
Die
Vermietung gilt
mit der
Reservierung der
Anlage als
erteilt.
Für ein
allfälliges
Storno - weniger
als 3 Tage vor
Vermiet- od.
Veranstaltungsbeginn
wird die halbe
Miete in
Rechnung
gestellt. Die
Vermietung auch
vorhandener
Geräte und Teile
kann ohne Angabe
von Gründen
verweigert
werden.
9.
Die verwendeten
Nebelflüssigkeiten
sind geprüft
nach DBA, haben
keine MAK Werte
oder toxische
Inhaltsstoffe
und beinhalten
keine Öle.
Trotzdem kann es
bei
empfindlichen
Personen, wie
Asthma oder
Lungenkranken zu
Beschwerden
kommen. Der
Vermieter
übernimmt
keinerlei
Haftung für
entstandene
Schäden
jeglicher Art.
10.Die
Mietpreise
werden ohne
separater
Mehrwertsteuer-Ausweisung
von einem
Kleinunternehmen
in Rechnung
gestellt, und
gelten für
Abholung sowie
Retournierung
der Geräte vom
Verleiher. Für
den Transport
hat der Mieter
selbst zu
sorgen.
11.Beim Betrieb
und Einsatz
jeglicher Geräte
sind die
entsprechenden
Schutzbestimmungen
laut ÖNORM zu
beachten. Der
Vermieter ist
für keinerlei
entstandenen
Schäden und
Verletzungen am
Mieter sowie
weiterer
Personen
haftbar. Bei
Gesundheitsschädigung
ist ein Arzt
aufzusuchen.
12.Bei
Nichteinhaltung
des
Rückgabetermins
bzw. Abwesenheit
bei Abholung,
werden
automatisch
die/der
Miettag(e)
mehr
verrechnet.
13.Mit
der Erteilung
eines Auftrags,
auch mündlich,
erkennt der
Mieter diese
Verleihbedingungen
und allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des Vermieters
vollinhaltlich
an.
Änderungen
müssen
schriftlich
festgelegt
werden.
Änderungen
und Druckfehler
vorbehalten.