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VERLEIHBEDINGUNGEN

 

1. Alle Verleihgeräte sind uneingeschränktes Eigentum von Wolfgang Ruthofer und können jederzeit vom Vermieter ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden. Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenstände. Ein Verstoß gegen dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gemäß StGB geahndet. Pfandforderungen dritter Parteien dürfen nicht am Verleihgerät exekutiert werden. Den Mieter trifft die dahingehende Aufklärungspflicht. Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Mieter zum Neuwert des Gerätes vollinhaltlich.

 

2. Der Mietpreis ist generell im voraus fällig. Sonderkonditionen müssen fixiert werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung bin ich zur sofortigen Demontage (gegen Kostenersatz) der Mietgeräte berechtigt. Der Mieter ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muß der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden.

 

3. Für alle am Verleihgerät entstandenen Schäden haftet der Mieter. Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Geräte entsprechend pfleglich zu behandeln und für Schutz gegen Beschädigung, Wasser etc. zu sorgen. Die Aufklärungspflicht über Schäden liegt beim Mieter.

 

4. Die Mietgeräte werden von mir im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Der Mieter hat nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte zu sorgen. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln.

 

5. Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlagen, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die über Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Anhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten. Last in jedem Fall gleichmäßig verteilen. Ich übernehme keinerlei Haftung oder Schadenersatzansprüche aus Schäden die sich durch jeglicher Missachtung der technischen Gegebenheiten ergeben.

 

6. Alle Verleihgeräte werden vor der Auslieferung überprüft, ebenso bei der Retournierung. Allfällige übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten im Betrieb sind vom Mieter zu melden, ebenso durch den Mieter entstandene Defekte oder Beschädigungen.

 

7. Ein Haftungsübergang auf den Vermieter wird für alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust polizeiliche Meldung machen.

 

8. Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes. Die Vermietung gilt mit der Reservierung der Anlage als erteilt. Für ein allfälliges Storno - weniger als 3 Tage vor Vermiet- od. Veranstaltungsbeginn wird die halbe Miete in Rechnung gestellt. Die Vermietung auch vorhandener Geräte und Teile kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

9. Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DBA, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle. Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Schäden jeglicher Art.

 

10.Die Mietpreise werden ohne separater Mehrwertsteuer-Ausweisung von einem Kleinunternehmen in Rechnung gestellt, und gelten für Abholung sowie Retournierung der Geräte vom Verleiher. Für den Transport hat der Mieter selbst zu sorgen.

 

11.Beim Betrieb und Einsatz jeglicher Geräte sind die entsprechenden Schutzbestimmungen laut ÖNORM zu beachten. Der Vermieter ist für keinerlei entstandenen Schäden und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen haftbar. Bei Gesundheitsschädigung ist ein Arzt aufzusuchen.

 

12.Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins bzw. Abwesenheit bei Abholung, werden automatisch die/der Miettag(e)

mehr verrechnet.

 

13.Mit der Erteilung eines Auftrags, auch mündlich, erkennt der Mieter diese Verleihbedingungen und allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Vermieters vollinhaltlich an. Änderungen müssen schriftlich festgelegt werden.

 

    Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

 

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 © 2006 - 2010 by Wolfgang Ruthofer Event Technik Verleih Ultralux

Letztes Update: 23.02.2010